Bei der Zielklärung geht es darum herauszufinden, was ein gutes Ergebnis für die Therapie wäre – was muss bzw. kann passieren, damit das psychotherapeutische Prozess und seine Ergebnisse für KlientInnen sinnvoll ist? Ziele sollten auch in der Eigenverantwortung von KlientInnen liegen (d.h. KlientInnen müssen selber durch ihre eigenen Aktionen einen Einfluss darauf nehmen können), positiv formuliert sein (d.h. keine Formulierungen mit dem Wort “nicht” oder Ideen, die “weg von etwas gehen” beeinhalten) und gut in möglichst vielen Sinnesmodalitäten (VAKOG) beschreibbar sowie in ihren Implikationen für die Umwelt und Beziehungen bzw. Interaktionen von KlientInnen (z.B. “woran würden Sie/Ihr Mann das erkennen, dass Sie ihr Ziel x erreicht haben?”)
Beim Erstgespräch ist es nützlich, wenn für diesen Teil viel Zeit vorhanden ist, dass die PsychotherapeutIn das Gespräch in eine Richtung steuert, damit hier detailliert und umfassend eingegangen werden kann. Wenn für diesen Teil wenig Zeit übrig bleibt, dann kann es günstig sein, ein “Anwesenheitsziel” (ein Platzhalter für eine spätere Zielbeschreibung mit mehr Substanz) zu benennen, z.B. „für sich klarer sein“. Bei ausreichenden Zeit kann auch am Ende der Stunde ähnlicherweise Zielüberschriften bzw. – Platzhalter für sämtliche anderen Probleme ausgearbeitet werden.
Ein Ziel kann eine konkrete Lösung beinhalten oder ein Metaziel (z.B. „zuversichtlicher werden“) sein. Es kann auch ein Metapher sein (z.B. “mein Boot sicher wieder ins Hafen bringen”, “meine Sonne wieder leben”). Es darf auch bei Klienten, die noch wenig Ahnung haben, was sie wollen, „zu klären, was ich haben möchte“ sein. Wichtig ist es bei der Zielklärung, auf die Sehnsüchte des Klienten zu achten, sowie jene Auswirkungen, Bedeutungen und Implikationen des Ziels.
Letzteres ist oft als “Ökocheck” bezeichnet. Ein Ökocheck überprüft die Verträglichkeit eines Ziels. Diese Überprüfung kann man auf bewusster (kognitiven) Ebene und auch auf präkognitiver Ebene (die Ebene der Intuition und automatisierte Prozesse) erfragen. Ein Beispiel von einer Überprüfung auf der kognitiven Ebene wäre durch die Stellung von direkten Fragen, wie z.B. ob es Personen, Lebensbereiche, Werte oder andere Ziele und Wünsche, die mit einer mit dem Ziel verknüpfter Veränderung nicht einverstanden wären bzw. sind.
Auch wenn es keine geäusserten Einwände gibt, kann es trotzdem sein, dass ein andere präkognitive Anteil von KlientInnen nicht einverstanden ist. Meistens sind solche Unstimmigkeiten durch nicht-sprachliche Signale gut erkennbar, wie etwa zögerliches Verhaltensweisen, inkongruentes Verhalten (z.B. jemand sagt “ja” aber es klingt durch den Tonfall als ob ein “aber” daran gehängt ist) usw. Wichtig ist es hier, diese anderen inneren Anteile wertzuschätzen und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre Einwände zu äussern. Beispiele: die PsychotherapeuutIn fordert einen Klienten auf, mögliche Einwände zu phantasieren; eine Pschotherapeutin stellt die Frage, wenn es Einwände gäbe, wo wären sie am ehesten im Körper zu spüren…… und was würden sie dann zu dem Thema sagen wollen.
Das Ziel sollte dementsprechend geändert werden, um Einwände zu berücksichtigen oder eine Einigung mit einwändenden Anteilen gefunden werden. Fragestellungen wie “was müsste passieren, damit Anteil x versichert werden könnte, dass seine Sorgen gut berücksichtigt werden?” sind hier nützlich.
Wenn die PsychotherapeutIn das Gefühl hat, dass ein Ziel nicht in eine hilfreiche Richtung geht, oder die Erwartungen von den KlientInnen etwas problematisch (z.B. „ich erwarte hier Familienaufstellungen“ oder „ich will, dass Sie die Angst wegnehmen“) sein könnten, dann sollte dies auch angesprochen werden.
Psychotherapeut (systemische Familientherapie), Paartherapeut (ICEEFT), Senior Coach Coach (ACC, IOBC), Hypnotherapeut, Traumatherapeut. Mitglied des Lehrkörpers bei diversen österreichischen und internationalen Fachtagungen sowie Author von diversen Artikeln und Beiträgen in Büchern.
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