Zum Inhalt

Kosten und Rahmenbedingungen

  • Psychotherapie mit Einzelpersonen, Hypnotherapie und klinische Hypnose ab €120/50 Min.*

    Ich arbeite mit Einzelpersonen i.d.R. entweder wöchentlich in 50 Minuten Einheiten oder alle zwei Wochen in 75 Minuten Einheiten. Sie können daher mit Kosten in der Höhe von €120 bis €180 alle 1-2 Wochen rechnen.

  • Paartherapie, Beziehungscoaching, und Eheberatung ab €240/90 Min.*

    Ich arbeite mit Paaren in Abständen von 1-2 Wochen je nach Stabilität des Paares.

  • Familientherapie (mit mehreren Familienmitgliedern) ab €240/90 Min.*

    Ich arbeite mit Paaren in Abständen von 1-2 Wochen je nach Stabilität der Familie.

  • Einzelcoaching (Privatzahler) ab €160/50 Min.(inkl. 20% MwSt)*
  • Coaching (Firmenzahler) €200/50 Min.(zzgl. 20% MwSt)
  • Supervision ab €120/50 Min.(inkl. 20% MwSt)*
  • Ausbildungssupervision ab €120/50 Min.*

    z.B. im Rahmen des Propädeutikums oder Coaching-Ausbildung

*10% Skonto für

Persönliche Sitzungen vor Ort, bei Barzahlung direkt im Anschluss an die Sitzung.

*10% Skonto für

Online-Sitzungen bei Zahlung per Banküberweisung im Voraus, sofern der Betrag bereits zum Zeitpunkt der Sitzung auf meinem Konto eingegangen ist.

In allen sonstigen Fällen werden Sitzungen zum Normaltarif ohne Rabatt berechnet. Die Gebühr für die  jeweilige Sitzung beträgt in diesem Fall, der oben genannte Preis zzgl. 10%. 

Zusätzliche Anmerkungen

Die Preise für Psychotherapie, Paartherapie und Familientherapie und Ausbildungssupervision verstehen sich als Netto-Kosten, da diese Dienstleistungen (unecht) Umsatzsteuer-befreit sind.

Das Erstgespräch wird zum gleichen Preis wie jede andere Sitzung verrechnet.

Preise werden gelegentlich angepasst, um Marktpreisen, Inflation oder erhöhten Kosten zu entsprechen. Sollte dies der Fall sein, bin ich bemüht, KlientInnen mindestens drei Monate im voraus Bescheid zu geben, damit Sie auch entsprechend planen können.

Das Erstgespräch ist laut Psychotherapie- und Coachingforschung eine der wichtigsten Sitzungen und beeinflusst maßgeblich den Erfolg des weiteren Verlaufes. Im Erstgespräch gilt es die Themen und Rahmenbedingungen festzulegen, es dient aber auch dazu, die persönliche Ebene zwischen Coach/Therapeut und KlientIn auszuloten. Sollten es aufgrund einer der genannten Punkte keine weitere Zusammenarbeit geben, werde ich auf jeden Fall Empfehlungen abgeben, welche weiteren Schritte für Sie sinnvoll sein könnten. Daher wird das Erstgespräch auch zum gleichen Preis wie eine normale Sitzung verrechnet

Private Einzelsitzungen können entweder in bar oder per Banküberweisung bezahlt werden, wobei bei Barzahlung ein Rabatt von 10% gewährt wird.  Bei Online-Sitzungen wird ebenfalls ein Rabatt von 10% für Vorauszahlungen gewährt, sofern der Betrag vor der vereinbarten Sitzung auf meinem Bankkonto eingeht. Private Einzelsitzungen, die nach der vereinbarten Sitzung per Banküberweisung bezahlt werden, werden zum Standardtarif ohne Rabatt berechnet, wie in der obigen Preisliste angegeben.

Bei Sitzungen, die von Unternehmen gesponsert werden, besteht die Möglichkeit, am Ende der Sitzung in bar zu bezahlen oder eine Überweisung zu tätigen. Auf Sitzungen, die im Namen von Unternehmen gebucht werden, werden keine Rabatte gewährt. Die Zahlungsfrist für Rechnungen im Zusammenhang mit von Unternehmen gesponserten Sitzungen beträgt 14 Kalendertage.

Die vollständige Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse ist bei mir derzeit leider nicht möglich. Paartherapie, Familientherapie und Coaching sind auch keine „Kassenleistungen“ und werden von keiner gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Eine Teilrefundierung durch die Krankenkasse ist bei entsprechender Indikation und dem Vorliegen von krankheitswertigen Symptomen möglich. Die Zuschusshöhen (seit 08.02.2024) sind wie folgend

  • Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK): 33,70€ für eine Sitzung á 50 Min.
  • Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) / Selbstständige: €45 für eine Sitzung á 50 Min.
  • Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB): €46,60 für eine Sitzung á 50 Min.
  • Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien (KFA): €37 für eine Sitzung á 60 Min.

Ein Einmaliger Zuschuss für Studierende kann bei der ÖH beantragt werden.



Weitere Informationen zur Beantragung des Kostenzuschusses:

Damit Sie eine Rückerstattung über die Krankenkasse bekommen können, sind folgende Schritte notwendig:

  1. Entweder vor der ersten Sitzung oder zwischen der ersten und der zweiten Sitzung müssen Sie eine Überweisung zur Psychotherapie von einer der folgenden Berufsgruppen bekommen:
    1. Hausarzt
    2. Facharzt für Neurologie
    3. Facharzt für Psychiatrie
  2. Sie sollten die Überweisung in die Sitzung mitbringen.
  3. Gemeinsam füllen wir einen Antrag um Rückerstattung von der Krankenkasse aus.
  4. Sie schicken die Überweisung und den Antrag an die jeweilige Kasse, die den Antrag bewilligen muss. Es müssen, wie schon erwähnt, krankheitswertige Symptome vorliegen, und eine entsprechende Indikation auf Psychotherapie für diese Symptome gegeben sein, damit der Antrag genehmigt wird.
  5. Wenn Sie eine Genehmigung haben, können Sie von mir ausgestellte Rechnungen an die Kasse schicken, um eine Rückerstattung zu bekommen.
 

Die jeweilige Kasse genehmigt allerdings nur eine gewisse Anzahl an Sitzungen (typischerweise 20-35 Sitzungen bei entsprechender Symptomatik). Danach müssen wir gemeinsam einen Folgeantrag ausfüllen, damit Sie weitere Sitzungen rückerstattet bekommen. 

Ich lege großen Wert auf die Qualität meiner Dienstleistungen. Damit die Qualität meiner Dienste gewährleistet werden kann, ist es notwendig, dass Sie in regelmäßigen Abständen zu Sitzungen kommen. Das bedeutet:

  • Für Psychotherapie, alle 1-2 Wochen
  • Für Coaching, alle 3-4 Wochen
  • Für Paartherapie, alle 1-2 Wochen
  • Für Familientherapie, alle 2-3 Wochen
 

Es ist auch notwendig, dass Sie über einen längeren Zeitraum überwiegend in Österreich sind. Das gilt besonders für Therapiesitzungen. Sollte das für Sie nicht möglich sein, dann ist die Qualität der Therapie unter den Umständen schwer zu gewährleisten und Sie sollten sich fragen, ob jetzt wirklich der richtige Zeitpunkt dafür ist. Auch wegen meiner Planung muss ich wissen, welche Zeiträume bzw. fixe Zeiten für Sie in Frage kommen, zu denen Sie für Sitzungen regelmäßig verfügbar sind. Ich kann auf einen hohen Bedarf an Flexibilität (z.B. „es gibt keine Tage und Zeiten, zu denen ich regelmäßig verfügbar bin“) leider nicht eingehen. 

Sollten Sie eine längere Pause zwischen Sitzungen (mehr als zwei Wochen) wünschen, dann ersuche ich Sie, mir dies im Voraus bekannt zu geben, damit ich diese Pause bei Ihrer Behandlung und meiner Kapazitätsplanung mitberücksichtigen kann. Da ich Therapieplätze nicht für längere Zeit offenhalten kann, muss ich längere unangemeldete Abwesenheiten wie eine Beendigung der Therapie behandeln. Es kann dann zu längeren Wartezeiten führen, falls Sie sich wieder bei mir melden.

Psychotherapie via Internet ist im deutschsprachigen Raum nicht erlaubt. Dies wird in Österreich von dem Psychotherapiegesetz (BGBI.Nr 361/1990) geregelt. Das Gesetzt weist hier darauf hin, dass „derzeit keine Psychotherapie via Internet im Sinne eines wissenschaftlich begründeten und evaluierten Vorgehens existiert“. Beratung via Internet ist allerdings erlaubt. Demzufolge kann ich über kürzerem Zeitraum sollten Sie sich im auf einem Auslandsaufenthalt befinden, Beratung via Internet (z.B. Skype) anbieten, um diese Zeit zu überbrücken. Es muss hier zu betonen, dass dies nur eine zeitlich begrenzte Maßnahme sein kann und kein Ersatz für Psychotherapie Vorort in der Praxis sein kann. 

Gebuchte Sitzungen müssen bis spätestens 48 Stunden im Voraus abgesagt werden. Geschieht eine Absage nicht oder nicht zeitgerecht, wird die Sitzung zum vollen Stundensatz verrechnet.

Häufige Absagen und Verschiebungen von Terminen bedeuten für mich Zeitaufwand und Kosten. Es ist verständlich, dass die Ansprüche des Lebens dazu führen können, aber aufgrund der mir entstehenden Kosten, gibt es Grenzen der Flexibilität, die ich anbieten kann. Daher gibt es die Regelung, dass die Kosten der ersten zwei Verschiebungen eines jeweiligen Folgetermins von mir getragen werden, und ab der dritten Verschiebung von Ihnen. Ab der dritten Verschiebung des jeweiligen Termins werden Administrationskosten á €20 pro Verschiebung verrechnet

Ich werde öfters gefragt, wie lange ein therapeutischer oder Coaching-Prozess dauern soll. Nun persönliche Entwicklung funktioniert genauso wie körperliche Entwicklung. Wenn Sie das Ziel haben „fit, zu werden“ und einem Fitness-Trainer fragen, wie lange es dauern könnte, dann müsste er mit Ihnen durchgehen, was „fit“ genau heißt, und er müsste auch Ihre Ausgangslage erfassen und mitberücksichtigen. Auch wenn diese Daten erfasst sind, kann die Frage trotzdem nicht beantwortet werden, da sie von weiteren Faktoren, wie mitgebrachter Motivation, Neugier und Bereitschaft auf Angebote einzugehen, abhängt. Ich arbeite allerdings mit sogenannten „Kurzzeit“-therapeutischen Methoden. Jene Methoden erzielen eine effiziente und wirksame Behandlung, um in möglichst kurze Zeit zu neuen Lösungen zu kommen. In der Regel sollten Sie nach fünf bis zehn Sitzungen positive Veränderungen merken, wobei Sie für eine psychotherapeutische Behandlung mit einem längeren Zeitraum rechnen sollten – die Veränderung von Lebensgewohnheiten dauert Zeit und braucht Übung! Coaching-Prozesse hingegen sollten innerhalb von 5-10 Sitzungen abgeschlossen werden können. 

Psychotherapie und Coaching braucht eine Atmosphäre, in der sich KlientInnen wohl fühlen und sich öffnen können. Diskretion und die Verpflichtung zur Verschwiegenheit sind daher selbstverständlicher Bestandteil meines Angebotes. Meine KlientInnen können sicher sein, dass ich die Geheimhaltung unserer Gespräche sehr ernst nehme. Die Inhalte von Gesprächen werden nie ohne Erlaubnis an nicht anwesenden Personen weitergegeben, auch nicht an Angehörige oder andere Gesundheitsberufe, die an der Behandlung der KlientInnen beteiligt sind. Diese Verpflichtung wird von dem Psychotherapiegesetz (BGBI.Nr 361/1990) geregelt. Der Schutz von Daten wird von der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) festgelegt. MMehr Information darüber, wie Ihre Daten geschützt werden und wie Ihre Rechte bezüglich Ihrer Daten aussehen, können Sie hier finden: http://www.wish.wien/datenschutzrichtlinie/ Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es gewisse Ausnahmen für psychotherapeutische Behandlungen gibt:

  • Da PsychotherapeutInnen laut dem Psychotherapiegesetz (BGBI.Nr 361/1990) verpflichtet sind, Daten für die Behandlung von PatientInnen zu erheben, müssen wir keine Einwilligung vorab einholen.
  • PsychotherapeutInnen sind laut dem Psychotherapiegesetz (BGBI.Nr 361/1990) verpflichtet, Daten 10 Jahre nach Abschluss einer Behandlung aufzuheben (auch nach dem Tod eines Patienten). Innerhalb dieses Zeitraumes ist es daher nicht möglich, die Löschung Ihrer Daten anzufordern

Wenn Sie Dienstleistungen in Anspruch nehmen, bei denen es notwendig ist, dass andere Personen dabei sind, wie etwa Paartherapie oder Familientherapie, dann ist eine Atmosphäre der Transparenz und Offenheit wichtig. Ohne dies ist Vertrauen schwer möglich. Deswegen bitte ich um Verständnis, dass ich Therapien mit mehreren anwesenden Personen nur führen kann, solange ich deren Geheimnisse (z.B. Affären, Wettsucht usw.) untereinander nicht verwalten muss. Paare, Familien usw. werden daher gefragt, die Inhalte von Mails, Texten, Briefen, Gesprächen mir alleine usw. zu offenbaren, sofern diese für andere mitanwesenden Personen in der Therapie relevant ist. Ausnahmen gibt es hier, wenn eine Offenbarung die Sicherheit eines Anwesenden gefährden würde oder wenn der Inhalt sehr intim ist und eine Offenbarung eine Traumatisierung riskieren (z.B. es wird in einer Einzelsitzung über Missbrauch in der Kindheit erzählt) würde. 

Nach dem Gewaltschutzgesetz 2019 sind PsychotherapeutInnen zur Anzeige an die Kriminalpolizei oder die Staatsanwaltschaft in folgenden verpflichtet:

  • Bei Tod, schwerer Körperverletzung oder sexuellem Missbrauch
  • Bei der Misshandlung, Vernachlässigung oder sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen
 

Der Begründete Verdacht reicht alleine, damit diese Verpflichtung zustande kommt. Diese Pflicht zur Anzeige besteht nicht, sollte es um volljährige und entscheidungsfähige KlientInnen handeln und sollte folgende Bedingungen erfüllt werden:

  • Die Anzeige würde dem ausdrücklichen Willen der/des Klientin/en widersprechen und
  • Sofern keine unmittelbare Gefahr für diese/diesen oder eine andere Person besteht

Kommunikation mit mir außerhalb Sitzungen soll ausschließlich telefonisch, per SMS oder per E-Mail stattfinden. Ich kann auf Kommunikationen via Social Media (Facebook, Twitter und Co.) oder Chat Apps (whatsapp etc.) nicht eingehen, da diese Kanäle nicht sicher sind und sie daher einen Verstoß gegen das europäische Datenschutzgesetz darstellen. Sehr empfindliche Information wie etwa Befunde oder klinische Berichte sollten bestenfalls überhaupt nicht über Email versandt werden, sondern eher per Post oder an mich persönlich übergeben werden. 

Kontakt aufnehmen

Für Terminvereinbarungen füllen Sie bitte das Online-Kontaktformular aus, das Sie über den Knopf unten erreichen können. Für alle sonstigen Anfragen bitte ich um ein E-Mail unter kevin.hall@wish.wien. Ich befinde mich den Großteil meines Tags in Sitzungen, Trainings und Workshops und bin telefonisch daher schwer erreichbar.
Kevin J. Hall, MSc

Psychotherapeut (SF), Dipl. Coach, Austrian Coaching Council Senior Coach, Hypnotherapeut

Kontaktdaten

+43 1 9900858 kevin.hall@wish.wien

Addresse

WISH Mindscience, Straßgschwandtnerstraße 4/1, 1140 Wien

Finden Sie mich auch unter